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Kälber-Tränkeautomaten Reiniger | 25 kg
Kombirabatt (Kanister)
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74,90 €
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Inhalt: 25 kg (3,00 € / 1 kg)
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 3-5 Werktage
Artikelnummer: 12856
CLP-/REACH-Hinweis
Bitte beachten Sie die Gefahrenhinweise zu diesem Artikel. Mehr dazu.
Produktinformationen "Kälber-Tränkeautomaten Reiniger | 25 kg"
Für alle Fabrikate auf alkalischer Basis
QAV frei

| Gewicht: | 25 kg |
|---|
ANWENDUNG IM BIOLOGISCHEN LANDBAU
EU-Bio-Konformität:
Dieses Produkt ist gemäß Herstellerangabe für den Einsatz im ökologischen Landbau nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 geeignet.
Hintergrund zur EU-Übergangsregelung:
Die EU-Kommission hat die Erstellung der neuen, einheitlichen Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach der Verordnung (EU) 2021/1165 (Anhang IV) noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der geltenden EU-Übergangsregelung dürfen handelsübliche und für den Melk- bzw. Lebensmittelbereich zugelassene Produkte auf Basis der bisherigen EU-Vorschriften uneingeschränkt weiterverwendet werden (Übergangsfrist bis zum 31.12.2027).
Hinweis zu Bio-Verbänden & Molkereien:
Die Richtlinien privater Anbauverbände (z. B. Bioland, Naturland, Demeter) sowie Vorgaben einzelner Biomolkereien sind oft strenger als das EU-Recht (z. B. Verbote von Chlor oder QAV). Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz die jeweiligen Richtlinien Ihres Verbandes bzw. Ihrer Molkerei.
Sie haben Fragen zur Eignung für Ihren Betrieb?
Unser Kundenservice berät Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an!
EU-Bio-Konformität:
Dieses Produkt ist gemäß Herstellerangabe für den Einsatz im ökologischen Landbau nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 geeignet.
Hintergrund zur EU-Übergangsregelung:
Die EU-Kommission hat die Erstellung der neuen, einheitlichen Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach der Verordnung (EU) 2021/1165 (Anhang IV) noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der geltenden EU-Übergangsregelung dürfen handelsübliche und für den Melk- bzw. Lebensmittelbereich zugelassene Produkte auf Basis der bisherigen EU-Vorschriften uneingeschränkt weiterverwendet werden (Übergangsfrist bis zum 31.12.2027).
Hinweis zu Bio-Verbänden & Molkereien:
Die Richtlinien privater Anbauverbände (z. B. Bioland, Naturland, Demeter) sowie Vorgaben einzelner Biomolkereien sind oft strenger als das EU-Recht (z. B. Verbote von Chlor oder QAV). Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz die jeweiligen Richtlinien Ihres Verbandes bzw. Ihrer Molkerei.
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CLP-/REACH-Hinweis
Signalwort:
Gefahr
- H-Sätze:H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318: Verursacht schwere Augenschäden. - P-SätzeP234: Nur in Originalverpackung aufbewahren. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P304 + P340: Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter (siehe Sicherheitsdatenblatt) zuführen.
