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NKSSR Formel+ | 5 Liter
Regulärer Preis:
199,90 €
Inhalt: 5 Liter (39,98 € / 1 Liter)
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Artikelnummer: 14089-0005
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Produktinformationen "NKSSR Formel+ | 5 Liter"
Saatgutbehandlung mit NKSSR Formel+ für Bauern und Landwirte aus der Praxis.
5 Liter sind ausreichend für die Behandlung von 20 Einheiten Maissaatgut (klassische Abpackung 50.000 Körner)
Hauptzweck soll die Vergrämung hilfsweise nicht bodenbürtiger Schädlinge bewirken (Vögel und Schwarzwild).
NKSSR Formel+ wird auf dem Maissaatgut mit 250ml/EH mit 50.000 Körner gleichmäßig verteilt (Faustformel 250ml auf 15kg Saatgut).
Ideal mit Zwangsmischer.
NKSSR Formel+ ist im konventionellen Maisanbau sehr gut einsetzbar, zusätzlich auch sehr gut im biologischen Anbau (Bioanbau).
NKSSR Formel+ ist gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landanbau in Deutschland (FIBL).
Lagerungshinweis: Nicht unter 5 °C vor Sonne geschützt, für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Die Beizung des Saatgutes mit NKSSR Formel+ ist zeitnah vor der Aussaat vorzunehmen (Wirksamkeit). Eine Überlagerung von NKSSR Formel+ behandelten Saatgut ist nicht möglich (Keimfähigkeit).
5 Liter sind ausreichend für die Behandlung von 20 Einheiten Maissaatgut (klassische Abpackung 50.000 Körner)
Hauptzweck soll die Vergrämung hilfsweise nicht bodenbürtiger Schädlinge bewirken (Vögel und Schwarzwild).
Für mehr Informationen klicken Sie bitte HIER
WARUM NKSSR Formel+- Professioneller Saatgutschutz
- Nicht vorstellbare Wirksamkeit
- Absolut nicht Krähenfreundlich
- Einsparung von Systemkosten
- Ertragsoptimierung
- Geringere Energie-, Diesel-, und Lohnkosten
- Psychische Entlastung
- Bis zu 500¤ Schadenskostenminderung
- Seit 2020 Praxiserprobt
NKSSR Formel+ wird auf dem Maissaatgut mit 250ml/EH mit 50.000 Körner gleichmäßig verteilt (Faustformel 250ml auf 15kg Saatgut).
Ideal mit Zwangsmischer.
NKSSR Formel+ ist im konventionellen Maisanbau sehr gut einsetzbar, zusätzlich auch sehr gut im biologischen Anbau (Bioanbau).
NKSSR Formel+ ist gelistet in der Betriebsmittelliste für den ökologischen Landanbau in Deutschland (FIBL).
Lagerungshinweis: Nicht unter 5 °C vor Sonne geschützt, für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.
Die Beizung des Saatgutes mit NKSSR Formel+ ist zeitnah vor der Aussaat vorzunehmen (Wirksamkeit). Eine Überlagerung von NKSSR Formel+ behandelten Saatgut ist nicht möglich (Keimfähigkeit).
| Gewicht: | 9 kg |
|---|
ANWENDUNG IM BIOLOGISCHEN LANDBAU
EU-Bio-Konformität:
Dieses Produkt ist gemäß Herstellerangabe für den Einsatz im ökologischen Landbau nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 geeignet.
Hintergrund zur EU-Übergangsregelung:
Die EU-Kommission hat die Erstellung der neuen, einheitlichen Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach der Verordnung (EU) 2021/1165 (Anhang IV) noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der geltenden EU-Übergangsregelung dürfen handelsübliche und für den Melk- bzw. Lebensmittelbereich zugelassene Produkte auf Basis der bisherigen EU-Vorschriften uneingeschränkt weiterverwendet werden (Übergangsfrist bis zum 31.12.2027).
Hinweis zu Bio-Verbänden & Molkereien:
Die Richtlinien privater Anbauverbände (z. B. Bioland, Naturland, Demeter) sowie Vorgaben einzelner Biomolkereien sind oft strenger als das EU-Recht (z. B. Verbote von Chlor oder QAV). Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz die jeweiligen Richtlinien Ihres Verbandes bzw. Ihrer Molkerei.
Sie haben Fragen zur Eignung für Ihren Betrieb?
Unser Kundenservice berät Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an!
EU-Bio-Konformität:
Dieses Produkt ist gemäß Herstellerangabe für den Einsatz im ökologischen Landbau nach der EU-Öko-Verordnung (EU) 2018/848 geeignet.
Hintergrund zur EU-Übergangsregelung:
Die EU-Kommission hat die Erstellung der neuen, einheitlichen Positivlisten für Reinigungs- und Desinfektionsmittel nach der Verordnung (EU) 2021/1165 (Anhang IV) noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der geltenden EU-Übergangsregelung dürfen handelsübliche und für den Melk- bzw. Lebensmittelbereich zugelassene Produkte auf Basis der bisherigen EU-Vorschriften uneingeschränkt weiterverwendet werden (Übergangsfrist bis zum 31.12.2027).
Hinweis zu Bio-Verbänden & Molkereien:
Die Richtlinien privater Anbauverbände (z. B. Bioland, Naturland, Demeter) sowie Vorgaben einzelner Biomolkereien sind oft strenger als das EU-Recht (z. B. Verbote von Chlor oder QAV). Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz die jeweiligen Richtlinien Ihres Verbandes bzw. Ihrer Molkerei.
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